Fachkraft für Arbeitssicherheit

Ich biete umfassende Dienstleistungen im Bereich Arbeitssicherheit, entwickle maßgeschneiderte Sicherheitsprogramme und führe regelmäßige Schulungen durch, um die Einhaltung aller Sicherheitsvorschriften zu gewährleisten.

Ihr Partner für Arbeitsschutz

Als Ihre externe Fachkraft für Arbeitssicherheit begleite ich Ihr Unternehmen kontinuierlich und stelle sicher, dass sich der betriebliche Arbeitsschutz stets weiterentwickelt und den aktuellen Anforderungen entspricht. Dabei achte ich darauf, dass die Maßnahmen sich an Ihren operativen Prozessen orientieren und sowohl für Ihr Unternehmen als auch für Ihre Mitarbeiter einen echten Mehrwert im Arbeitsalltag bieten. Profitieren Sie von meiner Expertise und sichern Sie sich ein sichereres, effizienteres und rechtlich konformes Arbeitsumfeld. Kontaktieren Sie mich für eine individuelle Beratung und maßgeschneiderte Lösungen im Bereich Arbeitssicherheit.

Meine Leistungen im Überblick

  • Aufbau und Integration: Entwicklung einer betrieblichen Arbeitsschutzorganisation und Integration in Ihr Managementsystem. Teilnahme an Ihren ASA-Sitzungen.
  • Gefährdungsbeurteilungen: Durchführung und sorgfältige Dokumentation detaillierter Gefährdungsbeurteilungen gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG).
  • Betriebsbegehungen und Inspektionen: Regelmäßige Überprüfung von Arbeitsplätzen, Identifikation und Bewertung von Sicherheitsrisiken, Unterstützung bei der Minimierung dieser Risiken.
  • Unfallanalyse und -verhütung: Analyse von Arbeitsunfällen und Entwicklung präventiver Maßnahmen zur Vermeidung zukünftiger Unfälle.
  • Beratung und Unterstützung: Beratung bei der Gestaltung sicherer Arbeitsplätze und Abläufe, Unterstützung bei der Einführung und Umsetzung gesetzeskonformer Arbeitsschutzmaßnahmen.
  • Schulungen und Unterweisungen: Durchführung von Schulungen und Unterweisungen gemäß § 12 Arbeitsschutzgesetz und § 4 DGUV Vorschrift 1, inklusive individueller Schulungen für Führungskräfte.
  • Sicherheitskonzepte: Entwicklung maßgeschneiderter Sicherheitskonzepte und komplexer Sicherheitssysteme für Maschinen und Anlagentechnik, inklusive umfassender Unterstützung bei der technischen Umsetzung.
  • Gefahrstoffmanagement: Sicherstellung des sicheren und gesetzeskonformen Umgangs mit Gefahrstoffen, Unterstützung bei Identifikation, Lagerung und Entsorgung sowie Schulung der Mitarbeiter.
  • HSE-Management vor Ort: Unterstützung bei der Umsetzung von Sicherheits- und Gesundheitsmaßnahmen auf Baustellen und in komplexen Großprojekten zur Einhaltung aller Standards.

Vorteile einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit

Profitieren Sie von meiner Expertise als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit und sichern Sie sich ein rechtssicheres, effizientes und gesundes Arbeitsumfeld. Kontaktieren Sie mich für eine individuelle Beratung und maßgeschneiderte Lösungen.

Expertise

Externe Fachkräfte verfügen über spezialisiertes Wissen und umfassende Erfahrung, 
um individuelle Sicherheitslösungen zu entwickeln und aktuelle Vorschriften korrekt anzuwenden.

Unabhängigkeit

Als externe Berater sind sie frei von internen Unternehmensstrukturen und können objektiv 
Risiken bewerten und Verbesserungsvorschläge unterbreiten.

Rechtskonformität

Sie gewährleisten die Einhaltung aller relevanten Arbeitsschutzgesetze und -verordnungen, 
was das Unternehmen vor rechtlichen Konsequenzen schützt.

Kostenersparnis

Durch das flexible Engagement einer externen Fachkraft entfallen die Kosten für 
Festanstellungen und kontinuierliche Weiterbildung interner Mitarbeiter.

Risikominimierung

Externe Fachkräfte tragen dazu bei, das Gesamtrisiko für Unternehmen zu senken, indem sie nicht nur Arbeitsunfälle vermeiden, 
sondern auch rechtliche Risiken, Reputationsschäden und betriebliche Störungen durch umfassende Gefährdungsbeurteilungen, präventive Maßnahmen 
und die kontinuierliche Anpassung der Arbeitsschutzstrategien minimieren.

Ressourcenschonung

Unternehmen können sich auf ihre Kernaufgaben konzentrieren, während die externe 
Fachkraft den kompletten Bereich der Arbeitssicherheit effizient organisiert.

Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes

 Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) legt die grundlegenden Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zum Schutz der Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz fest. Zu den wesentlichen Anforderungen gehören:

  1. Gefährdungsbeurteilung (§ 5 ArbSchG)
    Arbeitgeber sind verpflichtet, Gefährdungen für die Gesundheit der Beschäftigten zu ermitteln und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.

  2. Maßnahmen des Arbeitsschutzes (§ 3 ArbSchG)
    Arbeitgeber müssen die notwendigen Maßnahmen treffen, um die Sicherheit der Beschäftigten zu gewährleisten. Dazu gehören technische, organisatorische und personenbezogene Maßnahmen.

  3. Unterweisung der Mitarbeiter (§ 12 ArbSchG)
    Beschäftigte sind regelmäßig über Gefahren und Maßnahmen zur Unfallverhütung zu informieren und zu schulen.

  4. Dokumentationspflichten (§ 6 ArbSchG)
    Die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung und die ergriffenen Maßnahmen müssen dokumentiert werden.

  5. Betriebliches Gesundheitsmanagement
    Neben der Vermeidung von Unfällen ist der Schutz der psychischen und physischen Gesundheit der Mitarbeiter ein wichtiger Bestandteil.

Die Rolle der Fachkraft für Arbeitssicherheit bei der Umsetzung:

Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind maßgeblich daran beteiligt, dass das Arbeitsschutzgesetz und die DGUV-Vorschriften im Unternehmen umgesetzt werden. Ihre Aufgaben umfassen:

  • Beratung des Arbeitgebers: Unterstützung bei der Einhaltung der Vorschriften und der Organisation des Arbeitsschutzes.
  • Durchführung von Schulungen: Vermittlung der Vorschrifteninhalte an Mitarbeiter und Führungskräfte.
  • Überwachung und Kontrolle: Sicherstellung, dass Prüfungen (z. B. DGUV V3) durchgeführt und dokumentiert werden.
  • Gefährdungsbeurteilungen: Anpassung der Maßnahmen entsprechend den Vorgaben der DGUV.

DGUV-Vorschriften

Die DGUV-Vorschriften (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) sind verbindliche Regelwerke der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen in Deutschland. Sie dienen der Umsetzung und Konkretisierung des Arbeitsschutzgesetzes und anderer gesetzlicher Vorgaben und haben einen wichtigen Stellenwert im betrieblichen Arbeitsschutz.

Wichtige Aspekte der DGUV-Vorschriften:

  • Rechtsverbindlichkeit
    Die DGUV-Vorschriften haben den Status von Unfallverhütungsvorschriften und sind für alle Unternehmen verbindlich, die einer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse angehören.

  • Schutz der Mitarbeiter
    Ziel der Vorschriften ist es, Unfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu vermeiden sowie die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu verbessern.

  • Ergänzung der gesetzlichen Anforderungen
    Während das Arbeitsschutzgesetz allgemeine Vorgaben macht, geben DGUV-Vorschriften detaillierte und branchenspezifische Hinweise für die Umsetzung, z. B. in der Metallindustrie, Bauwirtschaft oder Pflege.

Wichtige DGUV-Vorschriften im Überblick:

  • DGUV Vorschrift 1: Grundsätze der Prävention
    Diese Vorschrift bildet die Grundlage für alle weiteren DGUV-Regeln und beschreibt die allgemeinen Pflichten von Arbeitgebern und Versicherten zur Prävention von Unfällen und Gesundheitsrisiken.

  • DGUV Vorschrift 2: Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit
    Sie regelt die Bestellung, Aufgaben und Einsatzzeiten von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten. Ziel ist die effektive Unterstützung des Arbeitgebers im Arbeitsschutz.

  • DGUV Vorschrift 3: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
    Diese Vorschrift enthält Anforderungen an die Sicherheit elektrischer Anlagen und Betriebsmittel, einschließlich der regelmäßigen Überprüfung durch Elektrofachkräfte.

  • DGUV Vorschrift 10 bis 20 (Branchenspezifische Vorschriften)
    Diese Vorschriften geben konkrete Vorgaben für spezielle Branchen, z. B. Bauwirtschaft, Forstwirtschaft oder chemische Industrie.


Suchen Sie eine qualifizierte externe Fachkraft für Arbeitssicherheit, die Ihr Unternehmen bei der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben unterstützt und für ein sicheres Arbeitsumfeld sorgt? Ich biete Ihnen umfassende Leistungen, die nicht nur gesetzlichen Anforderungen gerecht werden, sondern auch zahlreiche Vorteile für Ihr Unternehmen mit sich bringen.

Durch meine Leistungen erfüllen Sie die Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG), der DGUV Vorschriften, der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Dies gewährleistet nicht nur die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter, sondern hilft dem Unternehmer bei der effizienten Erfüllung seiner gesetzlichen Pflichten und schützt damit das Unternehmen vor rechtlichen Konsequenzen.

Adresse:

Luise-Rinser-Straße 4
85055 Ingolstadt

E-Mail:

alexander.haller@
hse-haller.de

Häufige Fragen zu einer Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Fachkräfte für Arbeitssicherheit besitzen spezifische Kenntnisse und Fähigkeiten, die es ihnen ermöglichen, Arbeitsplätze sicher und gesundheitsfördernd zu gestalten. Dazu gehören Risikobewertung, Unfallverhütung und die Implementierung von Sicherheitsprotokollen, die auf den neuesten Industriestandards basieren.

Fachkräfte für Arbeitssicherheit sorgen dafür, dass Unternehmen die gesetzlichen Anforderungen des Arbeitsschutzes einhalten. Sie führen regelmäßige Sicherheitsüberprüfungen durch, beraten zu gesetzlichen Neuerungen und helfen bei der Implementierung erforderlicher Maßnahmen, um Bußgelder oder Haftungsrisiken zu vermeiden.

Der Einsatz einer Fachkraft für Arbeitssicherheit steigert die Sicherheit am Arbeitsplatz und reduziert das Risiko von Arbeitsunfällen und berufsbedingten Erkrankungen. Dies führt nicht nur zu einer höheren Mitarbeiterzufriedenheit und -produktivität, sondern senkt auch Kosten durch geringere Ausfallzeiten und Versicherungsprämien.