Leistungen

Ihr 360° Service

Mit umfassender Erfahrung in Arbeitssicherheit, professioneller Projektleitung und Führungskompetenz aus verschiedenen Branchen betrachten wir alle Anforderungen ganzheitlich. So entwickeln wir Lösungen, die Ihre Problemstellungen effizient und im besten Kosten-Nutzen-Verhältnis lösen und sich nahtlos in Ihre betriebliche Organisation einfügen. Optimale Ergebnisse von Profis, die Ihre betrieblichen Abläufe fördern.

Fachkraft für Arbeitssicherheit

Unser Ingenieurbüro entwirft maßgeschneiderte Konzepte, die nahtlos in Ihre Arbeitsprozesse eingefügt werden, höchsten Standards entsprechen und optimale Sicherheit garantieren.

Projektleitung

Wir begleiten Ihr Projekt mit breiter Erfahrung und gewährleisten durch professionelle Leitung und Koordination herausragende Ergebnisse, unabhängig von der Projektgröße.

Beratung

Basierend auf Erfahrungen aus erfolgreichen Projekten und neuesten Technologien bieten wir Beratung, die Effizienz, Sicherheit und Realisierbarkeit betont, um Ihnen beim Erreichen Ihrer Ziele zu helfen.

Konzeption

Im Rahmen der Konzeption entwickele ich maßgeschneiderte Sicherheitskonzepte, die genau auf die spezifischen Bedürfnisse und Anforderungen Ihres Unternehmens zugeschnitten sind.

Schulung

Ich führe Schulungen durch, die Mitarbeiter über wichtige Sicherheitsprotokolle informieren und sie befähigen, Sicherheitsrisiken am Arbeitsplatz zu erkennen und zu vermeiden.

Instandhaltung

Ich sorge für die regelmäßige Wartung und Instandhaltung von Sicherheitseinrichtungen, um eine dauerhafte Funktionsfähigkeit und Einhaltung der Sicherheitsstandards zu gewährleisten.

Ihre Vorteile

Meine fortgeschrittenen Überwachungs- und Analysetools helfen,
potenzielle Gefahren proaktiv zu identifizieren und präventive Maßnahmen zu ergreifen, die die Sicherheit am Arbeitsplatz verbessern.

Risikominimierung und Kostenreduktion

Durch die Identifikation und Beseitigung von Gefahrenquellen wird das Risiko von Arbeitsunfällen und -ausfällen erheblich reduziert. Dies spart Kosten durch verminderte Ausfallzeiten, geringere Schadensersatzansprüche und niedrigere Versicherungsprämien.

Rechtssicherheit

Wir stellen sicher, dass alle gesetzlichen Vorschriften und Standards im Bereich Arbeitssicherheit eingehalten werden. Durch unsere Kommunikation mit Versicherungsträgern, Behörden und Versicherungen schaffen wir Lösungen, die es Ihnen ermöglichen, sich voll und ganz auf Ihr operatives Geschäft zu konzentrieren und Ihre Ziele zu erreichen.

Zeitgemäßes Arbeiten

Die Integration von zeitgemäßen Sicherheitskonzepten und Technologien fördert eine moderne Arbeitsumgebung, die sowohl sicher als auch innovativ ist.

Zeitersparnis

Indem ein Profi beauftragt wird, kann die Geschäftsleitung ihre Zeit auf wichtige Kernaufgaben konzentrieren, während die Fachkraft für Arbeitssicherheit die komplexen Aspekte der Arbeitssicherheit übernimmt.

Positives Unternehmensimage

Ein Unternehmen, das proaktiv in die Sicherheit und das Wohl seiner Mitarbeiter investiert, zeigt Wertschätzung und stärkt die Mitarbeiterbindung. Dies verbessert das Ansehen bei Kunden, Geschäftspartnern und in der Öffentlichkeit, was nachhaltig positive Auswirkungen auf das Geschäft hat.

Ganzheitliche Integration

Wir integrieren die Anforderungen der Arbeitssicherheit so, dass Ihr gesamtes Unternehmen dadurch kontinuierlich verbessert und effizienter wird. Unser Ziel ist es, Ihr Unternehmen nicht nur sicherer, sondern auch besser zu machen.

Adresse:

Luise-Rinser-Straße 4
85055 Ingolstadt

E-Mail:

alexander.haller@
hse-haller.de

Öffnungszeiten:

Mo-Sa: 9:00 - 17:00

Adresse:

Luise-Rinser-Straße 4
85055 Ingolstadt

E-Mail:

alexander.haller@
hse-haller.de

Häufige Fragen rund um den Arbeitsschutz.

Prävention, Rehabilitation und Entschädigung – das sind die zentralen Aufgaben der gesetzlichen Unfallversicherung. Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen.

  • Prävention hat das Ziel, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhindern sowie für eine wirksame Erste Hilfe zu sorgen.
  • Rehabilitation bedeutet Wiederherstellung von Gesundheit und Arbeitskraft durch umfassende medizinische Versorgung und berufliche sowie soziale Eingliederung in die Gesellschaft.
  • Kompensation – die Entschädigung beinhaltet Verletztengeld oder gegebenenfalls eine Rente.

Die DGUV Vorgaben (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) sind Regelwerke, die von den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen erlassen werden. Sie enthalten verbindliche Vorgaben zur Prävention von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Diese Vorschriften dienen dazu, die gesetzlichen Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes und anderer Arbeitsschutzbestimmungen konkret umzusetzen und zu ergänzen.

Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten zu unterweisen, und zwar so, dass sie Gesundheitsgefährdungen als solche erkennen und darauf sachgerecht reagieren können. Voraussetzung für eine regelgerechte Unterweisung ist eine passgenaue Ausrichtung auf die jeweilige Arbeitssituation im Betrieb.
Diese Unterweisung sollte regelmäßig (mindestens jährlich) erfolgen und sich an den unternehmensspezifischen Abläufen und Gefährdungen orientieren und auf etwaige Ereignisse (bspw. Unfälle oder neue Anlagen) eingehen.

Spezielle Ausbildungen erfordern ggf. gesonderte Unterweisungen, bspw. Die Bediener von Kranen oder Flurförderzeugen sind zusätzlich zu unterweisen.

Gefahrstoffe stellen in Betrieben eine erhebliche Gesundheits- und Sicherheitsgefahr dar und unterliegen daher strengen gesetzlichen Vorschriften. Diese sind in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und den technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) geregelt.
Arbeitgeber sind verpflichtet vor dem Einsatz eines Gefahrstoffes, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, um die Risiken zu ermitteln und geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen und die Mitarbeiter im sicheren Umgang mit Gefahrstoffen zu unterweisen.

Neben der Verwendung von Gefahrstoffen ist auch die Lagerung und die damit verbundenen Risiken in den Bereichen Umwelt- und Brandschutz zu bewerten und zu organisieren.

Betriebsmittel sind generelle alle Gegenstände, die von Beschäftigten bei der Arbeit benutzt werden.
Ob diese einer speziellen Prüfpflicht (ugs. UVV-Prüfung) unterliegen hängt von verschiedenen Faktoren ab und sollte im Einzelfall bzw. bei der Gefährdungsbeurteilung bewertet werden. Für folgende Betriebsmittel besteht eine Prüfpflicht:

  • Leitern, Tritte und Gerüste
  • Schwerlastanlagen
  • Flurförderzeuge und Krane
  • Anschlagmittel
  • Dienstwagen (jährlich, die Hauptuntersuchung ist nicht ausreichend)
  • Elektrische Geräte

Basis für eine zuverlässige Verwaltung aller Betriebsmittel bietet dabei eine Betriebsmittelübersicht, aus der sich alle Prüfintervalle ableiten lassen. Bei der Gefährdungsbeurteilung können diese Intervalle angepasst werden.

Ja, für Baustellen gibt es spezialisierte Richtlinien zur Arbeitssicherheit, die sich deutlich von den Vorgaben anderer Arbeitsumgebungen unterscheiden. Die Haupt- und Nebengewerke im Baubereich unterliegen der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau), die detaillierte und spezifische Vorgaben zur Sicherheit und Gesundheitsschutz macht. Zu den wichtigsten Regelungen gehört die Baustellenverordnung (BaustellV), die folgende Aspekte abdeckt:

  • Planungsphase: Die Baustellenverordnung setzt bereits während der Planungsphase an und gibt spezifische Vorgaben, um sicherzustellen, dass von Beginn an Sicherheits- und Gesundheitsschutzaspekte berücksichtigt werden.
  • Rechte und Pflichten: Sie regelt zudem die Rechte und Pflichten aller Beteiligten auf der Baustelle, um ein sicheres Arbeiten zu gewährleisten.

Diese Vorgaben sind entscheidend für die Minimierung von Risiken und die Förderung eines sicheren Arbeitsumfeldes auf Baustellen, wo aufgrund der besonderen Arbeitsbedingungen ein erhöhtes Unfallrisiko besteht.