Ingenieurbüro für Arbeitssicherheit
Ihr Partner für einen sicheren Arbeitsplatz. Mit Expertise und Erfahrung schützen wir Ihre Mitarbeiter und optimieren Ihre Prozesse. Unsere individuellen Lösungen garantieren Compliance, Effizienz und Sicherheit.
Maßgeschneiderte Sicherheitslösungen
Individuell und professionell wie Ihr Unternehmen, perfekt abgestimmt auf Ihre Bedürfnisse. Ganz gleich ob klassischer Arbeitsschutz, moderne Konzepte oder Softwaretools – wir können alles.
Branchenkompetenz
Wir decken alle Anforderungen ab, ob Büro, Werkstatt, Produktion, Baustelle oder Krankenhaus, und bringen umfassendes Wissen mit oder arbeiten uns gezielt in Ihre speziellen Bedürfnisse ein.
Flexibilität und Leistungsfähigkeit
Als zuverlässige Geschäftspartner passen wir uns Ihren Anforderungen an und gewährleisten, dass Sie als Unternehmer stets rechtssicher agieren können. Mit uns an Ihrer Seite sind Ihre betrieblichen Abläufe sicher und effizient.
Warum ein Ingenieurbüro für Arbeitssicherheit?
Arbeitssicherheit
im Fokus!
verlängere mir das thema hier: Mit präventiven Maßnahmen und maßgeschneiderter Beratung stellen wir sicher, dass Ihr Arbeitsplatz nicht nur produktiv, sondern vor allem sicher bleibt.

Mehr zu unseren Leistungen für Ihr Unternehmen
Fachkraft für Arbeitssicherheit
Unser Ingenieurbüro entwickelt individuelle Konzepte, die perfekt zu Ihren Arbeitsabläufen passen, höchste Standards erfüllen und reibungslos integriert werden, um optimale Sicherheit zu gewährleisten und nachhaltig zu fördern.
Projektleitung
Wir unterstützen Ihr Projekt mit umfassender Erfahrung, branchenübergreifend und international, egal ob groß oder klein. Unsere professionelle Projektleitung folgt höchsten Standards, koordiniert alle Abläufe und gewährleistet exzellente Ergebnisse.
Beratung
Basierend auf den Erfahrungswerten erfolgreicher Projekte aus verschiedenen Branchen, dem Einsatz neuer Technologien und höchsten Ansprüchen an Effizienz, Sicherheit und Realisierbarkeit, beraten wir Sie und helfen Ihnen, Ihre Ziele zu erreichen.
Arbeitssicherheit in Zahlen.
Die Zahlen sprechen für sich: Mit über 2,8 Millionen gemeldeten Fällen von Arbeitsunfällen und -krankheiten im Jahr 2022 wird deutlich, wie entscheidend präventive Sicherheitsmaßnahmen und kontinuierliche Ausbildung am Arbeitsplatz sind, um Risiken zu minimieren.






Referenzprojekte

Projekt: HSE-Manager und Fachbauleitung Energieversorgung
Übernahme der Baustellenleitung im Umspannwerk eines großen Energiebetreibers mit Schwerpunkt auf Sicherheitsmanagement und Koordination diverser Schnittstellen zur Gewährleistung eines reibungslosen Projektverlaufs. Dies umfasst regelmäßige Sicherheitsbegehungen, enge Zusammenarbeit zwischen allen beteiligten Parteien und die Entwicklung individueller Sicherheitskonzepte für Höchstspannungsbereiche.

Projekt: Konzeptionierung und Abnahme Sicherheitstechnik Prüfstände
In München modernisierte ein führender Hersteller von Hochleistungsfahrzeugen sein Prüffeld für die Anforderungen elektrischer Antriebe, inklusive umfassender Tests für E-Maschinen und Batteriezellen. Die implementierte Sicherheitstechnik und erweiterten Prüfumfänge wurden geprüft und bestätigen die exzellente Ingenieurskunst des Herstellers, der für ultimativen Fahrspaß und präzise Fahrdynamik steht.

Projekt: Projektleiter Neubau Prüfstandszentrum für Hochvoltbatterien
In diesem Projekt wurde ein zukunftsorientiertes Prüfstandskonzept für Hochvoltbatterien entwickelt, das technische und betriebswirtschaftliche Effizienz in der Automobilindustrie gewährleistet. Neben der sorgfältigen Definition und Umsetzung von Betriebskonzepten wurde das Projekt durch die Koordination der TISAX-Zertifizierung abgerundet, die höchste Sicherheits- und Qualitätsstandards sicherstellt.
Kundenstimmen
Viele Kunden haben bereits mit unserem Ingenieurbüro zusammengearbeitet und konnten von unseren Leistungen profitieren.

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Jim Doe

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Stefanie Willson

Warum ein Ingenieurbüro für Arbeitssicherheit?
Fokus auf den Arbeitsschutz Ihrer Mitarbeiter.
Wir gewährleisten eine sichere Arbeitsumgebung, die Gesundheit und Produktivität fördert und gleichzeitig das Risiko von Arbeitsunfällen minimiert.
Adresse:
Luise-Rinser-Straße 4, 85055 Ingolstadt
E-Mail:
alexander.haller@hse-haller.de
Häufige Fragen zum Ingenieurbüro für Arbeitssicherheit.
Arbeitsschutz bezeichnet die Gesamtheit aller Maßnahmen und Strategien, die darauf ausgerichtet sind, die Sicherheit und Gesundheit von Beschäftigten am Arbeitsplatz zu sichern. Dies schließt ein:
- Präventive Maßnahmen: Implementierung von Sicherheitsvorkehrungen und ergonomischen Praktiken zur Verhütung von Arbeitsunfällen und berufsbedingten Erkrankungen.
- Gesetzliche Anforderungen: Arbeitsschutz ist durch nationale und internationale Gesetze festgelegt und erfordert von Arbeitgebern die Einhaltung spezifischer Sicherheitsstandards.
- Schulung und Aufklärung: Regelmäßige Informations- und Trainingsprogramme für Mitarbeiter, um sie über potenzielle Risiken zu informieren und sie in sicheren Arbeitspraktiken zu schulen.
- Kontinuierliche Verbesserung: Ständige Überprüfung und Anpassung der Arbeitsschutzmaßnahmen an technologische und gesellschaftliche Entwicklungen, um eine stetige Verbesserung der Arbeitsbedingungen zu gewährleisten.
Diese Maßnahmen gewährleisten nicht nur die physische und psychische Gesundheit der Beschäftigten, sondern unterstützen auch eine produktive und zufriedene Belegschaft. Durch die Förderung einer starken Sicherheitskultur am Arbeitsplatz können Unternehmen ein hohes Niveau an Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz aufrechterhalten.
In Deutschland gibt es eine Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen, die direkten oder indirekten Einfluss auf die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes haben. Es handelt sich dabei um staatliches bzw. öffentliches Recht:
Grundgesetz
Sozialgesetzbuch (SGB), Arbeitsschutz (ArbSchG) und Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
Arbeitszeit- (ArbZG), Jugendarbeitsschutz- (JArbSchG) und Mutterschutzgesetz (MuSchG)
Betriebssicherheits- (BetrSV), Arbeitsstätten- (ArbStättV) und Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
Die Verantwortung für den Arbeitsschutz im Unternehmen trägt primär der Arbeitgeber. Dieser ist durch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und die darauf basierenden Rechtsvorschriften verpflichtet, für eine sichere und gesundheitsgerechte Arbeitsumgebung zu sorgen. Zu den Hauptverpflichtungen des Arbeitgebers gehören:
- Gefährdungsbeurteilung: Die Bewertung von Gesundheitsgefährdungen am Arbeitsplatz und die Entscheidung über notwendige Schutzmaßnahmen.
- Organisation des Arbeitsschutzes: Die Einrichtung einer funktionierenden Arbeitsschutzorganisation im Betrieb, um die Sicherheit aller Beschäftigten zu gewährleisten.
- Einhaltung der Vorschriften: Konkrete Anforderungen gemäß den DGUV Vorschriften 1 und 2, die detaillierte Richtlinien für die Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen bieten.
Diese Vorschriften und Richtlinien sind auf den Websites der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und der zuständigen Berufsgenossenschaften kostenlos zugänglich. Durch die strikte Befolgung dieser Gesetze und Vorschriften stellt der Arbeitgeber sicher, dass die Arbeitsbedingungen stets den höchsten Sicherheits- und Gesundheitsstandards entsprechen.
Ja, jedes Unternehmen ist gesetzlich dazu verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu beschäftigen. Diese Anforderung wird durch die DGUV Verordnung 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ sowie die Paragraphen §3 und §6 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) konkretisiert. Die Hauptaspekte dieser Verpflichtung umfassen:
- Schriftliche Bestellung: Der Unternehmer muss Fachkräfte für Arbeitssicherheit sowie Betriebsärzte schriftlich bestellen. Diese Bestellung muss dokumentiert und auf Verlangen dem zuständigen Unfallversicherungsträger vorgelegt werden können.
- Umsetzungsmöglichkeiten: Die Umsetzung dieser Anforderung kann entweder durch die Beauftragung eines spezialisierten Fachunternehmens oder durch die Beschäftigung von geeignetem Personal erfolgen.
Diese Regelungen stellen sicher, dass Unternehmen über die notwendige Expertise verfügen, um den Arbeitsschutz effektiv zu gewährleisten und die Gesundheit sowie Sicherheit aller Beschäftigten zu schützen.
Ja, ein Unternehmer oder Arbeitgeber kann bestimmte Aufgaben und Verantwortlichkeiten im Bereich der Arbeitssicherheit und des Arbeitsschutzes an qualifizierte Mitarbeiter delegieren. Diese Delegation, bekannt als Pflichtenübertragung, ist ein anerkannter Prozess, der die effektive und umfassende Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen im Unternehmen unterstützt. Gemäß § 13 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) muss diese Übertragung klar definierter und abgegrenzter Pflichten schriftlich festgehalten werden:
- Schriftliche Dokumentation: Die Pflichtenübertragung muss detailliert dokumentiert und schriftlich fixiert werden, um Missverständnisse zu vermeiden und Rechenschaftspflicht zu gewährleisten.
- Qualifizierte Mitarbeiter: Nur Mitarbeiter, die durch ihre Qualifikation und Schulung geeignet sind, dürfen solche verantwortungsvollen Aufgaben übernehmen.
- Verbleibende Gesamtverantwortung: Trotz der Übertragung von spezifischen Pflichten bleibt der Unternehmer grundsätzlich in der Gesamtverantwortung für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz im gesamten Betrieb.
Diese Regelungen helfen, eine klare Struktur im Bereich Arbeitssicherheit zu schaffen, wobei die oberste Verantwortung beim Unternehmer verbleibt, um höchste Standards im Gesundheitsschutz und in der Sicherheit aller Beschäftigten zu gewährleisten.
Eine zentrale Säule des Arbeitsschutzes ist die Pflicht des Arbeitgebers zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung. Diese systematische Beurteilung ist entscheidend, um sich ein klares Bild von den vorhandenen Gefahren am Arbeitsplatz zu machen und entsprechende Schutzmaßnahmen einzuleiten. Der Prozess der Gefährdungsbeurteilung beinhaltet mehrere wichtige Schritte:
- Identifikation der Gefährdungen: Zunächst muss der Arbeitgeber alle potenziellen Gefährdungen am Arbeitsplatz erkennen. Dies umfasst arbeitsstättenbezogene, arbeitsmittel- und tätigkeitsbezogene Risiken.
- Bewertung der Risiken: Die identifizierten Gefährdungen werden hinsichtlich ihrer möglichen Auswirkungen und der Wahrscheinlichkeit ihres Auftretens bewertet. Diese Bewertung hilft, Prioritäten bei der Risikominimierung zu setzen.
- Berücksichtigung von Betriebsart und -größe: Die Gefährdungsbeurteilung sollte sich zweckmäßigerweise an der spezifischen Betriebsart und Betriebsgröße orientieren, da unterschiedliche Betriebstypen und -größen verschiedene Risiken und Anforderungen mit sich bringen.
- Einbeziehung psychischer Belastungsfaktoren: Der Arbeitgeber ist ausdrücklich verpflichtet, auch psychische Belastungen in die Gefährdungsbeurteilung einzubeziehen. Diese Belastungsfaktoren müssen entsprechend ihrer Bedeutung für die Arbeitstätigkeit berücksichtigt werden.
- Ableitung von Schutzmaßnahmen: Basierend auf der Beurteilung der Gefährdungen leitet der Arbeitgeber sinnvolle und notwendige Schutzmaßnahmen ab, um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten.
Diese strukturierte Vorgehensweise gewährleistet, dass alle relevanten Gefahren erkannt, bewertet und durch geeignete Schutzmaßnahmen abgemildert werden, wodurch ein sicherer und gesunder Arbeitsplatz gefördert wird.